Stätten des NS-Terrors in Hannover

Am 30. April 1939 wurde das „Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden“ im damaligen Reichsgesetzblatt verkündet. Dieses hebelte den Kündigungsschutz für Mieter jüdischen Glaubens aus, sodass diese ohne die vertraglich vereinbarten Fristen einzuhalten von ihren Vermietern gekündigt werden konnten – und ebnete somit den Weg für die systematische Konzentration von Juden innerhalb von so genannten Judenhäusern im gesamten Reichsgebiet.

Das Gesetz war damit ein wesentlicher Schritt in der gezielten Entrechtung und Entmenschlichung von Juden und anderen politischen Gegnern des NS-Regimes. Anlässlich des 70. Jahrestages der Gesetzesverkündigung beleuchtet der Historiker Jochen Rehberg in Zusammenarbeit mit dem Aktionsbündnis „Langenhagener gegen rechte Gewalt“ in der

Teestube der IGS Langenhagen
am 19. März um 19:00 Uhr
(der Eintritt ist frei)

die einzelnen Schauplätze des Terrors in und um Hannover: Dazu gehört die während der Reichspogromnacht 1938 niedergebrannte Synagoge in der Bergstraße im Herzen der Stadt Hannover. Sowie die Judenhäuser als erste Station auf dem Weg in die Konzentrationslager, die in den folgenden Jahren im gesamten Stadtgebiet eingerichtet wurden.

Auch wird der Historiker auf die Geschichte eines bisher in weiten Teilen der Bevölkerung eher unbekannten Orts in Hannover eingehen: Der jüdischen Gartenbauschule in Ahlem – in der Regimegegner wie der Sozialdemokrat Kurt Schumacher festgehalten wurden und auf deren Gelände es zu massenhaften Hinrichtungen von Gestapo-Häftlingen kam. Historisch abschließen will Rehberg seinen Vortrag mit der Geschichte der sowjetischen Zwangsarbeiter, deren Leichen gegen Ende des 2. Weltkriegs auf dem Stadtfriedhof Seelhorst verscharrt wurden.

Hinweis:
Entsprechend §6 Abs. 1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zu zuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Veranstaltung ausgeschlossen.