Zwangssterilisation in der Nervenklinik Langenhagen 1934 – 1939

In der aktuellen Ausgabe Nr. 74 der Hannoverschen Geschichtsblätter ist ein Artikel zur „Zwangssterilisation in der Nervenklinik Langenhagen 1934 – 1939“ vom Autor Ricardo da Silva Costa enthalten.

Ricardo da Silva Costa berichtet in dem Artikel von einer Untersuchung, bei der aus den 8300 im Stadtarchiv Hannover befindlichen Patient*innenenakten der Nervenklinik Langenhagen, über 3200 aus dem Zeitraum 1934 bis 1939 zur Betrachtung ausgewählt wurden. Das Vorgehen in der Zeit basierte auf dem sogenannten Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, der Prozess sah eine Meldung der „erbkranken“ Patienten an das Gesundheitsamt und ein anschließendes Erbgesundheitsverfahren vor, welches oft in einer Zwangssterilisation endete.
Trotz lückenhafter Aktenlage konnten 124 Fälle von zwangsweiser Unfruchtbarmachungen von Patient*innen der Nervenklinik Langenhagen nachgewiesen werden. Ob es einen Automatismus zwischen der Diagnose einer Erbkrankheit und der Anzeige an das Gesundheitsamt gab, könne erst nach Sichtung weiterer Quellen sicher belegt werden.